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	<title>Archívy 2017 - Moore BDR s. r. o.</title>
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	<description>Naše portfólio zahŕňa: audit účtovníctva, daňové poradenstvo, fúzie, akvizície, Due diligence, Bratislava, Banská Bystrica</description>
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		<title>Produktionsmodelle</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/vyrobne-modely-z-pohladu-transferoveho-ocenovania/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 22 Sep 2017 23:50:44 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Fertigungsaktivitäten in einer Gruppe können verschiedenartig organisiert werden. Im Allgemeinen unterscheiden wir vier Grundmodelle: einen vollwertigen Produzenten, einen Hersteller mit eingeschränkten Befugnissen, einen Vertragspartner und Lohnarbeit. Ein vollwertiger Hersteller führt alle Fertigungsaktivitäten von der Konzeption des Produkts bis zum Endkunden durch. Dieser Hersteller trägt alle Risiken im Zusammenhang mit Produktion und Verkauf. Er besitzt immaterielle&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/vyrobne-modely-z-pohladu-transferoveho-ocenovania/">Produktionsmodelle</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p>Fertigungsaktivitäten in einer Gruppe können verschiedenartig organisiert werden. Im Allgemeinen unterscheiden wir vier Grundmodelle: einen vollwertigen Produzenten, einen Hersteller mit eingeschränkten Befugnissen, einen Vertragspartner und Lohnarbeit.</p>
<p>Ein vollwertiger Hersteller führt alle Fertigungsaktivitäten von der Konzeption des Produkts bis zum Endkunden durch. Dieser Hersteller trägt alle Risiken im Zusammenhang mit Produktion und Verkauf. Er besitzt immaterielle Vermögenswerte, Patente, Vorschläge.</p>
<p>Ein Hersteller mit eingeschränkter Kompetenz ist auch für alle Phasen des Produktionsprozesses verantwortlich, mit der Ausnahme, dass immaterielle Vermögenswerte nicht in seinem Besitz sind, sondern in Form von Lizenzen verpachtet werden.</p>
<p>Der Auftraggeber ist nur für Herstellung und Qualitätskontrolle zuständig. Die Produktion erfolgt nach der Spezifikation des Principals. Seine Produktion wird verkauft. Er besitzt das Recht auf hergestellte Produkte, bindet sich jedoch nicht in Produktdesign und Verkaufsaktivitäten ein. Er kann somit als Dienstleister betrachtet werden.</p>
<p>Lohnarbeit birgt das niedrigste Risikoprofil. Dieses Modell ähnelt dem Modell des vereinbarten Herstellers, mit dem Unterschied, dass der Hersteller bei der Loharbeit nicht das Recht auf Lager und fertige Produkte hat.</p>
<p>Es gilt die Grundregel, je mehr Risiko und ausgeübte Befugnisse, desto höher die zu erwartende Belohnung.</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/vyrobne-modely-z-pohladu-transferoveho-ocenovania/">Produktionsmodelle</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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		<item>
		<title>BDR pomáha &#8211; Podporili sme podujatie</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/boli-sme-partnerom-podujatia-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Sun, 20 Aug 2017 12:27:38 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Podujatia a akcie]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>(Slovenčina) I tento rok sme podporili kultúrne podujatie ,,Festival Osmidiv“ usporiadané ôsmym rokom pre deti a osoby s mentálnym postihnutých v Banskej Štiavnici.</p>
<p>Hendikepované deti sa aj vďaka našej pomoc mohli naučiť nové zručnosti na workšopoch ako exotické tance ZUMBA, enkaustiku – maľovanie horúcim voskom, výrobu šperkov, prácu s drôtom, prútikárstvo a maľovanie na tvár. Teší nás, že sa tieto deti bavili a my sme takto nepriamo mohli podielať na ich radosti.</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/boli-sme-partnerom-podujatia-2/">BDR pomáha &#8211; Podporili sme podujatie</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<div class="wpb-content-wrapper"><div class="vc_row wpb_row vc_row-fluid dt-default" style="margin-top: 0px;margin-bottom: 0px"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-12"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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			<p><a class="dt-single-image" href="https://www.moore-bdr.sk/wp-content/uploads/2017/02/Osmidiv_2017_A4.jpg"><img fetchpriority="high" decoding="async" class="alignleft wp-image-1373 size-medium" src="https://www.moore-bdr.sk/wp-content/uploads/2017/02/Osmidiv_2017_A4-213x300.jpg" alt="" width="213" height="300" srcset="https://www.moore-bdr.sk/wp-content/uploads/2017/02/Osmidiv_2017_A4-213x300.jpg 213w, https://www.moore-bdr.sk/wp-content/uploads/2017/02/Osmidiv_2017_A4.jpg 540w" sizes="(max-width: 213px) 100vw, 213px" /></a>I tento rok sme podporili kultúrne podujatie ,,Festival Osmidiv&#8220; usporiadané ôsmym rokom pre deti a osoby s mentálnym postihnutých v Banskej Štiavnici.</p>
<p>Hendikepované deti sa aj vďaka našej pomoc mohli naučiť nové zručnosti na workšopoch ako exotické tance ZUMBA, enkaustiku – maľovanie horúcim voskom, výrobu šperkov, prácu s drôtom, prútikárstvo a maľovanie na tvár. Teší nás, že sa tieto deti bavili a my sme takto nepriamo mohli podielať na ich radosti.</p>

		</div>
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<div class="vc_empty_space"   style="height: 20px"><span class="vc_empty_space_inner"></span></div><div class="vc_row wpb_row vc_inner vc_row-fluid"><div class="wpb_column vc_column_container vc_col-sm-6"><div class="vc_column-inner"><div class="wpb_wrapper">
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</div><p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/boli-sme-partnerom-podujatia-2/">BDR pomáha &#8211; Podporili sme podujatie</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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		<item>
		<title>Novelle zum Gesetz über die Steuerverwaltung</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/novela-zakona-o-sprave-dani/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 05:37:02 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch das Gesetz Nr. 563/2009 GBl. über die Steuerverwaltung (Steuerordnung) bringt wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres Veränderungen. Das Finanzministerium der Slowakischen Republik legte den Entwurf für eine Novelle zum Gesetz über die Steuerverwaltung vor, dessen Ziel es ist, zu mehr Transparenz des Unternehmensumfelds, einem besseren Informationsstand unter der Öffentlichkeit und auch zur Einschränkung von Steuerhinterziehung beizutragen.&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/novela-zakona-o-sprave-dani/">Novelle zum Gesetz über die Steuerverwaltung</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Auch das Gesetz Nr. 563/2009 GBl. über die Steuerverwaltung (Steuerordnung) bringt wahrscheinlich Anfang nächsten Jahres Veränderungen. Das Finanzministerium der Slowakischen Republik legte den Entwurf für eine Novelle zum Gesetz über die Steuerverwaltung vor, dessen Ziel es ist, zu mehr Transparenz des Unternehmensumfelds, einem besseren Informationsstand unter der Öffentlichkeit und auch zur Einschränkung von Steuerhinterziehung beizutragen.</p>
<p style="text-align: justify;">Nach der Verabschiedung würde dieses Gesetz seine Wirksamkeit am 1. Januar 2018 erlangen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>W bringen Ihnen die wichtigsten vorbereiteten Änderungen im Gesetz über die Steuerverwaltung:</em></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Index der steuerlichen Zuverlässigkeit</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Das Änderungsgesetz schlägt vor, eine objektive und unabhängige Bewertung der Steuersubjekte einzuführen.</p>
<p style="text-align: justify;">Als Index der steuerlichen Zuverlässigkeit wird eine Bewertung des Steuersubjekts anhand der Erfüllung seiner Pflichten gegenüber der Finanzverwaltung betrachtet. Das Ziel ist dabei, die Steuersubjekte zum Erreichen einer höchstmöglichen Zuverlässigkeit zu motivieren, damit sie anschließend mit der Nutzung bestimmter gesetzlicher Vorteile gegenüber Steuersubjekten mit geringerer Zuverlässigkeit belohnt werden können. Gleichzeitig wird die Bereitstellung gesonderter Steuerregime für zuverlässige Steuersubjekte vorgeschlagen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Die Pflicht zur elektronischen Zustellung auch für Selbständige</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Ein weiteres Novum ist, dass sich die Pflicht zur Zustellung von Einreichungen mit elektronischen Mitteln auch auf alle Steuersubjekte beziehen soll, die im Handelsregister eingetragene juristische Personen oder für die Einkommenssteuer registrierte natürliche Personen &#8211; Unternehmer sind. Die Pflicht zur elektronischen Kommunikation würde sich auch auf die Vertreter von Steuersubjekten beziehen, die keine Rechtsanwälte oder Steuerberater sind.  Eine Ausnahme würden nur diejenigen natürlichen Personen bilden, die nur aufgrund der Vermietung einer Immobilie für die Einkommenssteuer registriert sind, die kein Gewerbe darstellt.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Zusammenfassendes Protokoll</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Der neue Paragraph geht vom Aktionsplan zur Bekämpfung von Steuerbetrug aus. Die Finanzdirektion der SR wird ein zusammenfassendes Protokoll über die gegenseitig verbundenen Transaktionen von Steuersubjekten ausfertigen können, bei denen eine Verletzung oder eine Umgehung der Steuervorschriften festgestellt wurde und dies insbesondere in Fällen, wenn die Steuersubjekte an einer Betrugskette beteiligt sind. Das zusammenfassende Protokoll wird insbesondere aufgrund einer umfassenden Beurteilung des Verhaltens aller beteiligten Steuersubjekte ausgefertigt und kann sowohl von einer Steuerkontrolle als auch von einer örtlichen Erhebung ausgehen. Das zusammenfassende Protokoll wird jedoch nicht die einzelnen Protokolle von den Steuerkontrollen ersetzen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Veröffentlichung der Listen</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Die Novelle schlägt vor, dass die Finanzdirektion der SR neue Listen veröffentlichen soll, die für die Öffentlichkeit einsehbar werden.  Anhand der Angaben aus den eingereichten Steuererklärungen zur Körperschaftssteuer (auch bei juristischen Personen, die nicht zu Unternehmenszwecken gegründet oder errichtet wurden) soll vierteljährlich eine Liste der Steuersubjekte mit der Höhe der erhobenen Steuer, der nachträglich erhobenen Steuer oder des Steuerverlusts veröffentlicht werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Anhand der Angaben aus den eingereichten Steuererklärungen zur Mehrwertsteuer soll vierteljährlich eine Liste der Steuersubjekte mit der Höhe ihres geltend gemachten übermäßigen Abzugs oder des nachträglich geltend gemachten übermäßigen Abzugs veröffentlicht werden. Der Mindestbetrag, ab dem in der Liste der geltend gemachte übermäßige Abzug oder der nachträglich geltend gemachte übermäßige Abzug veröffentlicht wird, wird durch eine allgemein verbindliche Rechtsvorschrift festgelegt, die das Finanzministerium der Slowakischen Republik herausgibt.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Nach der Verabschiedung der Novelle würde das gegenständliche Gesetz ab dem 1. Januar 2018 wirksam werden.            </em></p>
<p style="text-align: justify;">Wir weisen aber darauf hin, dass die gegenständlichen Änderungsgesetze gegenwärtig nur zu den Anhörungsverfahren vorgelegt wurden und die Fassung der vorgeschlagenen Paragraphen noch geändert bzw. ergänzt werden kann. Über die verabschiedeten Änderungsgesetze mit Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2018 werden wir Sie selbstverständlich informieren.</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/novela-zakona-o-sprave-dani/">Novelle zum Gesetz über die Steuerverwaltung</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Novelle zum Mehrwertsteuergesetz</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/novela-zakona-o-dani-z-pridanej-hodnoty/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 05:32:19 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Auch im Mehrwertsteuergesetz sind ab dem kommenden Jahr Veränderungen geplant. Das Finanzministerium der SR legte den Entwurf eines Mehrwertsteuergesetzes vor, der sich auf diejenigen Bereiche orientiert, die mit der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union in Einklang gebracht werden müssen, sowie auf jene Bereiche, in denen die existierenden Regeln der Mehrwertsteuer bei ihrer Anwendung Anwendungsprobleme&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/novela-zakona-o-dani-z-pridanej-hodnoty/">Novelle zum Mehrwertsteuergesetz</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Auch im Mehrwertsteuergesetz sind ab dem kommenden Jahr Veränderungen geplant. Das Finanzministerium der SR legte den Entwurf eines Mehrwertsteuergesetzes vor, der sich auf diejenigen Bereiche orientiert, die mit der Judikatur des Gerichtshofs der Europäischen Union in Einklang gebracht werden müssen, sowie auf jene Bereiche, in denen die existierenden Regeln der Mehrwertsteuer bei ihrer Anwendung Anwendungsprobleme verursachen.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Wir bringen Ihnen die ausgewählten, wichtigsten vorgelegten Änderungen im Mehrwertsteuergesetz:</em></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Änderung der Steuergarantie</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Das Änderungsgesetz bringt eine Änderung der Steuergarantie gleich in mehreren Punkten. Es wird vorgeschlagen, dass sich die Pflicht zur Hinterlegung einer Steuergarantie auch auf natürliche oder juristische Personen beziehen soll, die zum Tag der Abgabe eines Antrags auf die Registrierung für die Steuer mit der Steuer 1 000 EUR und mehr im Rückstand stehen oder für die die Anmeldung für die MwSt. aufgrund der wiederholten Nichtabgabe von Steuererklärungen, der wiederholten Nichtzahlung der eigenen Steuerpflicht und aus anderen Gründen für die Aufhebung der Registrierung für die Steuer gemäß dem Gesetz aufgehoben wurde. Der Vorschlag für die Änderung der Steuergarantie schlägt auch Lösungen von Situationen vor, die von der Praxis ausgehen und derzeit nicht im Gesetz verankert sind.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Neue Bedingung bei einem trilateralen Geschäft</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Im aktuellen Gesetz ist eine der Bedingungen für ein trilaterales Geschäft die Anforderung, dass der erste Abnehmer im Mitgliedsstaat des zweiten Abnehmers nicht für die MwSt. registriert sein darf. Ausgehend von der Richtlinie über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem muss diese Bedingung so umformuliert werden, dass der erste Abnehmer im Mitgliedsstaat des zweiten Abnehmers keinen Sitz, Unternehmensort, keine Betriebsstätte und keinen Wohnsitz besitzt oder sich im Mitgliedsstaat des zweiten Abnehmers für gewöhnlich nicht aufhält.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Sonderregelung bezüglich der Abtretung einer Forderung</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Das Änderungsgesetz schlägt vor, die Entstehung der Steuerpflicht gesondert für den Fall festzulegen, wenn der Steuerzahler (der die Sonderregelung verwendet) eine Forderung abtritt. In solchen Fällen entsteht dem Steuerzahler die Steuerpflicht mit dem Tag der Abtretung der Forderung und die Steuerbemessungsgrundlage wird der Preis ohne Steuer sein, der für die gelieferte Ware oder Dienstleistung verlangt wird. Mit dem Tag der Abtretung der Forderung entsteht dem Abnehmer das Recht auf Steuerabzug. Das Recht auf den Steuerabzug wird nicht an die Höhe des bezahlten Betrags gebunden sein, wenn der Abnehmer das übliche Regime verwendet.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Abschaffung der Begrenzung 5 000 EUR und mehr</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Es wird vorgeschlagen, die Begrenzung der Steuerbemessungsgrundlage auf der Rechnung in Höhe von 5.000 EUR und mehr für die Übertragung der Steuerpflicht bei Getreide und Metallen abzuschaffen, die zum gemeinsamen Zolltarif gehören. Die Übertragung der Steuerpflicht wird sich also auf alle Lieferungen dieser Waren ohne Begrenzung beziehen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Möglichkeit der Ausfertigung einer Sammelrechnung auf für eine ausländische steuerpflichtige Person</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Das Änderungsgesetz ermöglicht es, eine Sammelrechnung für Strom, Gas, Wasser und Heizung für den Zeitraum von maximal 12 Kalendermonaten auch dann auszustellen, wenn der Abnehmer eine ausländische steuerpflichtige Person ist.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Möglichkeit einer früheren Rückzahlung eines übermäßigen Abzugs</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Es wird vorgeschlagen, die Möglichkeit einer schnelleren Rückzahlung eines Teils des übermäßigen Abzugs anhand der Angaben aus dem Kontrollbericht einzuführen, an dem gemäß der Unterlagen keine Zweifel bestehen, und dies noch vor Beginn der Steuerkontrolle.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Pflicht zur Abgabe eines Sammelberichts für Personen, die gemäß § 7 und § 7a für die Steuer registriert sind</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Das Änderungsgesetz verpflichtet Personen, die gemäß § 7 und § 7a des Mehrwertsteuergesetzes für die Steuer registriert sind, einen Sammelbericht abzugeben, wenn sie an einem trilateralen Geschäft als erster Abnehmer beteiligt sind. Die Periode, für die sie einen Sammelbericht abgeben werden, wird genau wie bei den Steuerzahlern eingeführt, die Ware an andere Mitgliedsstaaten liefern.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Pflicht zur Rückzahlung der abgezogenen Steuer von einer Zahlung nach der Deregistrierung </strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Es wird vorgeschlagen, eine neue Bestimmung einzuführen, die den Zahler verpflichtet, die abgezogene Steuer von einer Zahlung in der letzten Steuerperiode zurückzuzahlen, wenn die Ware oder Dienstleistung bis zum Tag der Aufhebung der Registrierung nicht geliefert wurde.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Es wird vorgeschlagen, dass dieses Gesetz seine Wirksamkeit nach der Verabschiedung am 1. Januar 2018 erlangt.</em></p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/novela-zakona-o-dani-z-pridanej-hodnoty/">Novelle zum Mehrwertsteuergesetz</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Die vorgeschlagene Novelle zum Einkommens- und Körperschaftsteuergesetz</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/navrhovana-novela-zakona-o-dani-z-prijmov/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 17 Aug 2017 05:23:37 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Gegenwärtig legt das Finanzministerium der SR die vorgeschlagene Novelle zum Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz vor, welche die bereits existierenden Maßnahmen zum Schutz gegen Steuerbetrug stärkt. Das vorgelegte Änderungsgesetz wird um Regeln zum Schutz gegen aggressive Steuerplanung und Regeln gegen die Störung der Steuerbemessungsgrundlage und die Verschiebung von Gewinnen außerhalb des Hoheitsgebiets der SR. Außerdem enthalten die&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/navrhovana-novela-zakona-o-dani-z-prijmov/">Die vorgeschlagene Novelle zum Einkommens- und Körperschaftsteuergesetz</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Gegenwärtig legt das Finanzministerium der SR die vorgeschlagene Novelle zum Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz vor, welche die bereits existierenden Maßnahmen zum Schutz gegen Steuerbetrug stärkt. Das vorgelegte Änderungsgesetz wird um Regeln zum Schutz gegen aggressive Steuerplanung und Regeln gegen die Störung der Steuerbemessungsgrundlage und die Verschiebung von Gewinnen außerhalb des Hoheitsgebiets der SR. Außerdem enthalten die vorgeschlagenen Veränderungen auch vorteilhafte Bedingungen zur Förderung des einheimischen Kurwesens und Fremdenverkehrs.</p>
<p style="text-align: justify;">Alle vorgeschlagenen Änderungen gehen insbesondere von der Programmerklärung der Regierung der SR und dem Plan der gesetzgebenden Aufgaben der Regierung der Slowakischen Republik für 2017 und auch von der ATAD-Richtlinie („Anti-Tax Avoidance Directive“) aus, die die Slowakische Republik spätestens bis zum 31. Dezember 2018 implementieren muss (bis auf zulässige Ausnahmen), die ab dem 1. Januar 2019 gelten werden. Die genannten Fristen verlängern sich für die Regeln bei der Versteuerung bei einer Verschiebung um ein Jahr.</p>
<p style="text-align: justify;">Im Falle der Verabschiedung der vorgelegten Novelle zum Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz berühren die eingearbeiteten Änderungen auch das Gesetz Nr. 483/2001 GBl. über Banken und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften sowie das Gesetz Nr. 90/2016 GBl. über Wohnkredite und über die Änderung und Ergänzung einiger Gesetze in der Fassung späterer Vorschriften sowie auch das Gesetz über die Steuerverwaltung.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Die wichtigsten vorbereiteten Änderungen im Einkommens- und Körperschaftssteuergesetz:</em></p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Neue Form der Entschuldung durch Insolvenz und Tilgungsplan</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Eine Novelle zum Gesetz über Insolvenz und Restrukturierung ermöglicht mit Wirksamkeit seit dem 1. März 2017 bei natürlichen Personen den Einstieg in einen Entschuldungsprozess. Dieser Prozess beinhaltet auch die Verbindlichkeiten, die nicht aus einer Geschäftstätigkeit entstammen. Der Schuldner, der eine natürliche Person ist, kann bei der Entschuldung unter zwei Optionen wählen &#8211; dem Tilgungsplan und der Insolvenz. Es wird vorgeschlagen, dass die Abschreibung von Verpflichtungen, zu deren Tilgung der Schuldner nicht verpflichtet sein wird, für ihn als ein von der Steuer befreites Einkommen sein wird und als Steueraufwand wird auch die Bildung von Wertberichtigungen zu Forderungen gegenüber einem Schuldner betrachtet, dem vom Gericht ein Tilgungsplan bestimmt wurde.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong> Steuerbonus auf bezahlte Zinsen bei Wohndarlehen</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Es wird vorgeschlagen, ins Gesetz einen neuen Paragraphen einzubringen, auf dessen Grundlage dem Steuerzahler der Anspruch auf einen Steuerbonus für die bezahlten Zinsen in der jeweiligen Steuerperiode entsteht, der aus der Höhe des gewährten Wohndarlehens berechnet wird, anhand eines Vertrags über den Wohnkredit, maximal von einem Betrag von 50 000 Euro für eine inländische Immobilie, die für Wohnzwecke bestimmt ist und bei der es sich um eine Wohnung oder ein Einfamilienhaus handelt. Die Bedingungen für die Entstehung des Anspruchs auf einen Steuerbonus und auch die Höhe des Steuerbonus von den bezahlten Zinsen wird im Gesetz definiert.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Erweiterte Definition der ständigen Betriebsstätte </strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Mit der vorgeschlagenen Änderung wird die Definition der Ausübung einer Tätigkeit und des ständigen Orts erweitert, die grundlegende Bedingungen für die Entstehung einer ständigen Betriebsstätte auf dem Gebiet der SR sind. Als Ausübung einer Tätigkeit mit ständigem Ort auf dem Gebiet der SR kann auch die Ausübung von Tätigkeiten mittels einer digitalen Plattform auf dem Gebiet der SR betrachtet werden. Als solche Tätigkeiten einer digitalen Plattform können wir insbesondere die Vermittlung des Abschlusses von Kontrakten zwischen den Besitzern beweglicher oder nicht beweglicher Sachen oder den Dienstleistern und Endbenutzern betrachten.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong> Unterstützung für das Kurwesen</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Mit dem Änderungsgesetz wird auch der Bereich des Kurwesens und des Fremdenverkehrs unterstützt.</p>
<p style="text-align: justify;">Es wird die Einführung eines neuen Steuerfreibetrags für den Steuerzahler für die nachweislich bezahlten Ausgaben im Zusammenhang mit einem Kuraufenthalt (Verpflegung, Unterkunft und Kurbehandlungen, die nicht von der Krankenkasse erstattet werden) vorgeschlagen. Der Freibetrag beträgt jährlich nur 50 Euro, wobei der Steuerzahler diese 50 Euro auch aus nachweislichen Zahlungen für die Ehefrau und 50 Euro auch für sein unterhaltspflichtiges Kind geltend machen kann. Eine weitere Einschränkung besteht darin, dass der genannte Steuerfreibetrag nur einer dieser Steuerzahler geltend machen kann.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong> Gesondertes Steuerregime für die kommerzielle Nutzung immaterieller Vermögenswerte</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Durch die Freistellung definierter Einnahmen wird die Einführung eines gesonderten Steuerregimes für die kommerzielle Nutzung immaterieller Vermögenswerte vorgeschlagen. Es handelt sich um eine Freistellung der Lizenzgebühren aus der Bereitstellung erteilter (in der SR und in der EU registrierter) Patente, Gebrauchsmuster und Designs, aber auch aus der Bereitstellung von Computerprogrammen (Software). Bedingung für die Anwendung dieser beiden Formen der Freistellung ist, dass die angeführten Gegenstände geistigen Eigentums Ergebnisse der eigenen Tätigkeit des Steuerzahlers auf dem Gebiet der SR sind. Die Steuerbefreiung in Höhe von 50 % von den Entgelten kann nur für Lizenzgebühren angewendet werden, die sich aus Patenten, Gebrauchsmustern, Designs und Software ableiten, die als immaterielle Vermögenswerte des Steuerzahlers aktiviert sind. Die Höhe der Einnahmen, auf die eine Freistellung angewendet werden kann, ist jedoch in Abhängigkeit davon limitiert, ob bei der Entwicklung der aktivierten, immateriellen Vermögenswerte die Beschaffung von einer abhängigen Person notwendig war.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong> Einführung einer anderen Form eines speziellen Steuerregimes für die kommerzielle Nutzung sog. eingebetteter immaterieller Vermögenswerte (embedded royalties) bei der Herstellung von Produkten</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Es wird eine Freistellung eines Teils der Einnahmen (Erträge) aus dem Verkauf von Produkten eingeführt, bei deren Herstellung ein registriertes Patent, Gebrauchsmuster oder Design verwendet wird. Die Freistellung wird in Höhe von 50 % von dem Teil der Einnahmen (Erträge) aus dem Produktverkauf geltend gemacht, der auf den Verkaufspreis des Produkts nach der Minderung um die tatsächlichen, direkten Kosten und indirekte Kosten kommt, welche die allgemeinen Produktionskosten, die allgemeinen Verwaltungskosten und die allgemeinen Absatzkosten einschließen, und nach der Minderung um den Preiszuschlag, den der Lieferant im Verhältnis zu unabhängigen Personen angesichts der ausgeführten Funktionen und Marktbedingungen geltend machen würde. Bedingung für die Anwendung dieser Forme der Freistellung ist, dass die angeführten Gegenstände geistigen Eigentums Ergebnisse der eigenen Tätigkeit des Steuerzahlers auf dem Gebiet der SR sind.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Präzisierung der Besteuerung von Gewinnanteilen und anderen Anteilen</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Mit den vorgeschlagenen Änderungen wird die Besteuerung von Gewinnanteilen, von Anteilen am Liquidationserlös und Ausgleichsanteilen der Gesellschafter öffentlicher Handelsgesellschaften und der Komplementäre von Kommanditgesellschaften in Fällen, wenn sie diese Einnahmen deshalb haben, weil diese Unternehmen einen Vermögensanteil an einer GmbH, AG oder Genossenschaft haben. Die Einstellung ist zu prüfen, insbesondere mit der Begründung, die vorhandene Steuergesetzgebung ungleich bezahlten Anteile am Gewinn des Unternehmens an die Aktionäre und die Aktionäre einer Aktiengesellschaft eignen.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong>Sacheinlagen nur in realen Werten</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Durch die Verabschiedung des Änderungsgesetzes werden Sacheinlagen aus steuerlicher Sicht nur in realen Werten realisiert und dies nicht nur Einlagen, die im Rahmen slowakischer Transaktionen realisiert werden, sondern auch individuelle Einlagen bzw. Einlagen eines Betriebs oder seines Teils außerhalb des Gebiets der SR. Das Gesetz wird auch die Ausnahme definieren, bei der auf Geldeinlagen die ursprünglichen Werte angewendet werden können.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong> Wegzugsbesteuerung</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Hauptziel des neuen Paragraphen wird es sein sicherzustellen, dass ein Steuerzahler, der sein Eigentum oder seine Steuerresidenz vom Gebiet der SR ins Ausland verlegt, auf dem Gebiet der SR den wirtschaftlichen Wert aller Kapitalgewinne versteuert, die auf unserem Gebiet geschaffen wurden, auch wenn dieser Gewinn zum Zeitpunkt des Wegzugs noch nicht realisiert wurde. Es handelt sich um eine Situation, bei der es zur Verlegung des Eigentums von der Zentrale auf dem Gebiet der SR in eine ständige Betriebsstätte im Ausland kommt und dies auch bei der Anwendung der Abrechnungsmethode, bei der Verlegung des Eigentums einer ständigen Betriebsstätte auf dem Gebiet der SR in die Zentrale oder eine andere ständige Betriebsstätte in einem anderen Staat. Gegenstand der Versteuerung wird das Eigentum sein, das nach außerhalb vom Gebiet der SR verlegt wird und zwar dann, wenn es nicht zu seinem tatsächlichen Verkauf kommt. Das bedeutet, dass es nicht zu einer Änderung des rechtlichen Eigentümers dieser Vermögenswerte kommt, die SR aber durch die Verlegung das Recht auf die Besteuerung dieser Vermögenswerte verliert. Das Änderungsgesetz legt auch fest, dass bei der Wegzugsbesteuerung insgesamt kein Steuerverlust ausgewiesen werden kann. Es wird vorgeschlagen, bei der Wegzugsbesteuerung einen <strong>Steuersatz von 21 % </strong>anzuwenden.</p>
<p style="text-align: justify;">Angesichts dessen, dass es sich um eine Steuer aus nicht realisierten Gewinnen handelt, kann die Steuer in Raten über 5 Jahre bezahlt werden, aber nur dann, wenn das Vermögen in einen Staat verlegt wird, in dem eine Beitreibung der Forderungen real sichergestellt werden kann. In den übrigen Fällen ist die Steuerpflicht entsprechend der Besteuerung beim Weggang innerhalb der Frist für die Abgabe der Steuererklärung fällig.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong> Aufwendungen bei einer abhängigen Person</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Ziel dieser Änderung ist es, Situationen zu vermeiden, die zwischen abhängigen Personen eintreten können, in denen es zur Anrechnung des gleichen Steueraufwands nach dem Gesetz sowie auch nach der Rechtsvorschrift in einem anderen Staat (doppelter Abzug des gleichen Aufwands) oder zur Anrechnung eines Steueraufwands auf dem Gebiet der SR kommen kann, der keine in der Steuerbemessungsgrundlage einbezogene Steuereinnahme auf dem Gebiet eines anderen Staates ist. Die Lösung solcher Situationen ist die Ablehnung eines Steueraufwands zum Zwecke des Schutzes der Steuerbemessungsgrundlage auf dem Gebiet der SR.</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li><strong> Fristverlängerung für die Abführung von Quellensteuern der Eigentümer von Wohnungen und Nichtwohnräumen</strong></li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Mit der vorgeschlagenen Änderung kommt es zur Vereinheitlichung der Frist für die Abführung der Quellensteuer sowie auch für die Vorlage der Mitteilung über den Abzug und die Abführung der Steuer einer Gesellschaft der Eigentümer von Wohnungen und Nichtwohnräumen oder einer natürlichen oder juristischen Person, mit der die Eigentümer von Wohnungen und Nichtwohnräumen eines Hauses einen Vertrag über die Ausübung der Verwaltung mit Steuerzahlern abgeschlossen haben, die nicht zu Unternehmenszwecken gegründet oder errichtet wurden. Es wird eine Verschiebung der Frist von 15 Tagen auf das Ende des Kalendermonats nach Ablauf des Kalenderjahres vorgeschlagen, in dem die Einnahmen, die der Quellensteuer unterliegen, auf das Konto des Fonds für Betrieb, Wartung und Reparaturen überwiesen oder auf selbigen gutgeschrieben wurden.</p>
<p style="text-align: justify;"><em>Es wird vorgeschlagen, dass dieses Gesetz nach der Verabschiedung am 1. Januar 2018 wirksam wird, mit Ausnahme einiger Punkte, die ihre Wirksamkeit am 1. Januar 2019 erlangen.</em></p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/navrhovana-novela-zakona-o-dani-z-prijmov/">Die vorgeschlagene Novelle zum Einkommens- und Körperschaftsteuergesetz</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Achtung: Neue Datenschutz-Grundverordnung (abgekürzt GDPR – General Data Protection Regulation) ab dem kommenden Jahr</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/pozor-nove-vseobecne-nariadenie-o-ochrane-osobnych-udajov-v-skratke-gdpr-general-data-protection-regulation-od-buduceho-roka/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 06:06:25 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Wir erlauben uns hiermit, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass ab dem 25. Mai 2018 in der gesamten Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung gelten wird, mit der die aktuelle Rechtsregelung ersetzt wird. Während dieses Zeitraums müssen alle Subjekte, die diese Verordnung betrifft, ihre Informationssysteme und Verfahren zum Umgang mit personenbezogenen Daten revidieren. Eine Vielzahl von&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/pozor-nove-vseobecne-nariadenie-o-ochrane-osobnych-udajov-v-skratke-gdpr-general-data-protection-regulation-od-buduceho-roka/">Achtung: Neue Datenschutz-Grundverordnung (abgekürzt GDPR – General Data Protection Regulation) ab dem kommenden Jahr</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Wir erlauben uns hiermit, Sie davon in Kenntnis zu setzen, dass ab dem <strong>25. Mai 2018 </strong>in der gesamten Europäischen Union die Datenschutz-Grundverordnung gelten wird, mit der die aktuelle Rechtsregelung ersetzt wird. Während dieses Zeitraums müssen alle Subjekte, die diese Verordnung betrifft, ihre Informationssysteme und Verfahren zum Umgang mit personenbezogenen Daten revidieren. Eine Vielzahl von Mechanismen, die in der GDPR enthalten sind, sind bereits aus der bisherigen Rechtsregelung bekannt. Es werden aber auch neue Pflichten eingeführt, unter anderem für Vermittler, die beim Datenschutz eine viel aktivere Rolle spielen werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die GDPR stärkt wesentlich die einzelnen Bürgerrechte. Die Verordnung führt auch ein sog. Verantwortlichkeitsprinzip ein, das darin besteht, dass die Betreiber und die Vermittler von Daten verpflichtet sind, ungeachtet ihrer Größe oder Anzahl von Mitarbeitern technische, organisatorische und verfahrenstechnische Maßnahmen zum Zwecke des Nachweises der Übereinstimmung mit den GDPR-Grundsätzen einzuführen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die eingeführten Änderungen betreffen auch die Sanktionen, die beträchtlich verschärft werden. Im Falle der Verletzung, Nichteinführung oder Nichtvorbereitung auf die neue Regelung drohen den verpflichteten Subjekten hohe Geldstrafen, die in vielen Fällen liquidierend sein können. Ihr Höchstbetrag beläuft sich auf <strong>20 Millionen Euro oder 4 % vom weltweiten Jahresumsatz eines Unternehmens (es gilt die höhere der Optionen).</strong> Die Gesamthöhe der Geldstrafe wird von vielen Faktoren abhängen wie z. B. dem Charakter, der Schwere und der Dauer des Verstoßes, der Anzahl der geschädigten Bürger, dem Ausmaß des Schadens, den Schritten, die vom Betreiber oder Vermittlung zur Schadenseingrenzung eingeleitet wurden, usw.</p>
<p style="text-align: justify;">Die GDPR-Verordnung stellt gegenwärtig ein sehr aktives Thema dar und falls Sie interessiert sind, können wir Ihnen die nötige fachliche Beratung bieten, insbesondere die Sicherstellung der Bereitschaft Ihres Unternehmens für die kommenden Veränderungen.</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/pozor-nove-vseobecne-nariadenie-o-ochrane-osobnych-udajov-v-skratke-gdpr-general-data-protection-regulation-od-buduceho-roka/">Achtung: Neue Datenschutz-Grundverordnung (abgekürzt GDPR – General Data Protection Regulation) ab dem kommenden Jahr</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Der Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet hat begonnen</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/zacal-sa-boj-proti-nelegalnemu-hazardu-na-internete/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 06:00:50 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Ab Juli 2017 beginnt die Finanzverwaltung mit der Kontrolle des illegalen Glücksspiels im Internet. Sie orientiert sich auf Websites, die die gültige slowakische Rechtsprechung im Sinne der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes nicht einhalten. Es handelt sich insbesondere um Subjekte, die Onlineglücksspiele ohne eine gültige Lizenz vom Finanzministerium der Slowakischen Republik betreiben, was bedeutet, dass sie verbotene&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/zacal-sa-boj-proti-nelegalnemu-hazardu-na-internete/">Der Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet hat begonnen</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Ab Juli 2017 beginnt die Finanzverwaltung mit der Kontrolle des illegalen Glücksspiels im Internet. Sie orientiert sich auf Websites, die die gültige slowakische Rechtsprechung im Sinne der Bestimmungen des Glücksspielgesetzes nicht einhalten. Es handelt sich insbesondere um Subjekte, die Onlineglücksspiele ohne eine gültige Lizenz vom Finanzministerium der Slowakischen Republik betreiben, was bedeutet, dass sie verbotene Angebote machen. Solche Subjekte werden ab dem 17. Juli 2017 im Verzeichnis der verbotenen Websites der Finanzverwaltung veröffentlicht und wöchentlich aktualisiert. Die Finanzverwaltung wird anschließend beim Gericht eine Sperrung der Website sowie auch eine Sperrung der eingehenden Zahlungen auf das Konto des illegalen Glücksspielbetreibers verlangen.</p>
<p style="text-align: justify;">Für den Betrieb verbotener Angebote kann auch eine Geldstrafe bis zu einer Höhe von <strong>500 000 EUR </strong>verhängt werden.</p>
<p style="text-align: justify;">Der Hauptgrund für die Bekämpfung des illegalen Glücksspiels im Internet sind die Steuerhinterziehung sowie auch der Schutz Minderjähriger vor dem Glücksspiel. Experten sagen jedoch einen schweren und fast unmöglichen Kampf der Finanzverwaltung gegen das illegale Glücksspiel im Internet voraus.</p>
<p style="text-align: justify;">Verzeichnis der verbotenen Websites:</p>
<p style="text-align: justify;"><a href="https://www.financnasprava.sk/_img/pfsedit/Dokumenty_PFS/Elektronicke_sluzby/Verejne_dostupne_elektronicke_sluzby/informacne_zoznamy/2017.07.17_Zoznam_zakazanych_websidiel.pdf">https://www.financnasprava.sk/_img/pfsedit/Dokumenty_PFS/Elektronicke_sluzby/Verejne_dostupne_elektronicke_sluzby/informacne_zoznamy/2017.07.17_Zoznam_zakazanych_websidiel.pdf</a></p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/zacal-sa-boj-proti-nelegalnemu-hazardu-na-internete/">Der Kampf gegen illegales Glücksspiel im Internet hat begonnen</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>Neue Fassung der OECD-Richtlinie zu den Verrechnungspreisen</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/nove-znenie-smernice-oecd-ku-transferovemu-ocenovaniu/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 05:56:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<category><![CDATA[]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Am 10. Juli 2017 gab die OECD eine neue aktualisierte Fassung der Richtlinie zu den Verrechnungspreisen für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen heraus.  Die eingearbeiteten Änderungen sind von weltweiter Bedeutung, da die OECD-Richtlinie die Haupt- und die am meisten respektierte Quelle von Leitlinien im Bereich der Verrechnungspreise darstellt. In die neue Fassung wurden hauptsächlich Änderungen eingearbeitet,&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/nove-znenie-smernice-oecd-ku-transferovemu-ocenovaniu/">Neue Fassung der OECD-Richtlinie zu den Verrechnungspreisen</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Am 10. Juli 2017 gab die OECD eine neue aktualisierte Fassung der Richtlinie zu den Verrechnungspreisen für multinationale Unternehmen und Steuerverwaltungen heraus.  Die eingearbeiteten Änderungen sind von weltweiter Bedeutung, da die OECD-Richtlinie die Haupt- und die am meisten respektierte Quelle von Leitlinien im Bereich der Verrechnungspreise darstellt.</p>
<p style="text-align: justify;">In die neue Fassung wurden hauptsächlich Änderungen eingearbeitet, die in den Jahren 2015 und 2016 im Zusammenhang mit dem Projekt des Aktionsplans zum Base Erosion and Profit Shifting (BEBS) und seiner Maßnahmen 8-10 Sicherstellung der Übereinstimmung zwischen den Verrechnungspreisen und der Wertbildung und mit der Maßnahme 13 Verrechnungspreisdokumentation und CbC Reporting verabschiedet wurden. Neben den erwähnten Änderungen umfasst die aktualisierte Fassung auch Leitlinien in der Applikation der sog. „Safe Harbors“, die 2013 verabschiedet wurden.</p>
<p style="text-align: justify;">Die Version der Richtlinie aus dem Jahre 2017 aktualisiert die Fassung der Richtlinie von 2010. Die ursprüngliche Fassung der Richtlinie wurden vom OECD-Ausschuss 1995 verabschiedet und herausgegeben. Obwohl die OECD-Richtlinie von der Mehrzahl der Steuerverwaltungen weltweit akzeptiert wird, hat sie in der Slowakischen Republik bislang nur Empfehlungscharakter.</p>
<p style="text-align: justify;">Die aktualisierte Version zum Lesen ist auf der Website der OECD verfügbar: <a href="http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/taxation/oecd-transfer-pricing-guidelines-for-multinational-enterprises-and-tax-administrations-2017_tpg-2017-en#.WW2314TyjIW">http://www.keepeek.com/Digital-Asset-Management/oecd/taxation/oecd-transfer-pricing-guidelines-for-multinational-enterprises-and-tax-administrations-2017_tpg-2017-en#.WW2314TyjIW#page1</a></p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/nove-znenie-smernice-oecd-ku-transferovemu-ocenovaniu/">Neue Fassung der OECD-Richtlinie zu den Verrechnungspreisen</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Das Existenzminimum erhöht sich ab dem 1. Juli 2017</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/zivotne-minimum-sa-od-1-jula-2017-zvysuje/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 05:51:53 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
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					<description><![CDATA[<p>Der Betrag des Existenzminimums, der sich in den letzten 4 Jahren aufgrund der geringen Inflation nicht geändert hat, stieg ab dem 1. Juli 2017 von 198,09 EUR auf 199,48 EUR. Das bedeutet praktisch, dass die Sozialleistungen etwas ansteigen und die Steuerbelastung sinkt. Der Steuerfreibetrag pro Steuerzahler wird für das Jahr 2018 dann 3 830,02 EUR&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/zivotne-minimum-sa-od-1-jula-2017-zvysuje/">Das Existenzminimum erhöht sich ab dem 1. Juli 2017</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Betrag des Existenzminimums, der sich in den letzten 4 Jahren aufgrund der geringen Inflation nicht geändert hat, stieg ab dem 1. Juli 2017 von 198,09 EUR auf <strong>199,48 EUR.</strong> Das bedeutet praktisch, dass die Sozialleistungen etwas ansteigen und die Steuerbelastung sinkt. Der Steuerfreibetrag pro Steuerzahler wird für das Jahr 2018 dann <strong>3 830,02 EUR </strong>betragen, der Steuerfreibetrag für den Ehepartner ebenfalls <strong>3 830,02 EUR, </strong>das Limit für die Pflicht zur Abgabe der Steuererklärung stieg auf einen Betrag von <strong>1 915,01 EUR.</strong> Der Monatsbetrag für den Steuerbonus stieg von den ursprünglichen 21,41 EUR auf einen Wert von <strong>21,56 EUR.</strong> Das Limit der minimalen Frührente steigt auf <strong>239,40 EUR.</strong> Das Kindergeld beträgt ab 2018 dann <strong>23,68 EUR </strong>und das Elterngeld steigt auf einen Betrag von <strong>214,70 EUR.</strong></p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/zivotne-minimum-sa-od-1-jula-2017-zvysuje/">Das Existenzminimum erhöht sich ab dem 1. Juli 2017</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Vorbereitete Änderungen im Handelsgesetzbuch ab dem kommenden Jahr</title>
		<link>https://www.moore-bdr.sk/de/pripravovane-zmeny-v-obchodnom-zakonniku-od-buduceho-roka/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[dan103065]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 16 Aug 2017 05:47:31 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[2017]]></category>
		<category><![CDATA[Nachrichten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.moore-bdr.sk/?p=1391</guid>

					<description><![CDATA[<p>Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, der sich aktuell im interministeriellen Anhörungsverfahren befindet, enthält einige Neuheiten und Änderungen, die nach der Verabschiedung ab dem 1. Januar 2018 wirksam sein sollen. Die vorgeschlagenen Änderungen gehen vom Aktionsplan für die Bekämpfung von Steuerbetrug aus, zu dem sich auch die Slowakische Republik (SR) verpflichtet hat. Ziel des Änderungsgesetzes&#8230;</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/pripravovane-zmeny-v-obchodnom-zakonniku-od-buduceho-roka/">Vorbereitete Änderungen im Handelsgesetzbuch ab dem kommenden Jahr</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[<p style="text-align: justify;">Der Entwurf des Änderungsgesetzes zum Handelsgesetzbuch, der sich aktuell im interministeriellen Anhörungsverfahren befindet, enthält einige Neuheiten und Änderungen, die nach der Verabschiedung ab dem 1. Januar 2018 wirksam sein sollen.</p>
<p style="text-align: justify;">Die vorgeschlagenen Änderungen gehen vom Aktionsplan für die Bekämpfung von Steuerbetrug aus, zu dem sich auch die Slowakische Republik (SR) verpflichtet hat. Ziel des Änderungsgesetzes ist insbesondere die Verbesserung der Rahmenbedingungen für Unternehmen und der Schutz ehrlicher Unternehmer.</p>
<p style="text-align: justify;">Wir bringen Ihnen hier eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten vorbereiteten Änderungen des Handelsgesetzbuchs:</p>
<ul style="text-align: justify;">
<li>Eine der wesentlichen Änderungen, die geplant sind, wird die Vorbeugung vor unehrlichen Fusionen von Handelsgesellschaften sein. Die Maßnahmen werden die spekulativen Liquidationen von Gesellschaften betreffen, die fusionieren wollen, obwohl sie nicht fähig sind, ihre Schulden zu tilgen und ihre Gläubiger zu befriedigen. Handelsgesellschaften, die Pleite sind und denen der Bankrott droht, umgehen durch den Zusammenschluss mit einer anderen Gesellschaft die übliche Liquidation und der gesamte Prozess der Eintreibung von Forderungen der Gläubiger wird daher praktisch unmöglich. Wenn eine Handelsgesellschaft sich mit einer Handelsgesellschaft in finanziellen Problemen zusammenschließen will, wird sie dies nach der Beglaubigung mit einem Bericht des Wirtschaftsprüfers tun können. Der Wirtschaftsprüfer trägt also die Verantwortung dafür, dass ein solcher Zusammenschluss von Betrieben nicht riskant ist. Im umgekehrten Falle setzt sich der Wirtschaftsprüfer der Gefahr eines Lizenzverlusts aus. &#8222;Gesunde&#8220; Unternehmen können sich auch weiterhin zusammenschließen.</li>
<li>Das Änderungsgesetz versucht, auch gegen sog. Strohmänner vorzugehen. Eine Person, die nur ihren Vor- und Nachnamen und ihre Identität zur Übernahme von Rechten und Pflichten ausleiht, an deren Ausübung sie nicht wirklich interessiert ist (ein sog. Strohmann) macht sich nach der Verabschiedung einer neuen Straftat schuldig &#8211; der unlauteren Liquidation. Der Strafsatz kann in diesem Falle bis zu 15 Jahren erreichen. Diese Straftat wird sich ebenso auch auf Personen beziehen, die ihre Beteiligung an einem Betrieb auf einen „Strohmann“ übertragen, und auch auf die Vermittler solcher Übertragungen.</li>
<li>Es wird auch eine strengere Strafe für verantwortungslose satzungsmäßige Vertreter. Obwohl sie gesetzlich verpflichtet sind, rechtzeitig einen Insolvenzantrag einzureichen, wenn ihr Unternehmen zahlungsunfähig ist, in der Praxis wird diese Pflicht überhaupt nicht ausgeübt. Deshalb verschärft die Novelle zum Handelsgesetzbuch die Verantwortung der satzungsmäßigen Vertreter. Es wird vorgeschlagen, dass jeder Vertreter, der dieser Pflicht nicht nachgekommen ist, für den Schaden haften soll, der dem Gläubiger durch den nicht eingereichten Insolvenzantrag entstanden ist. Der geschädigte Gläubiger wird also die Disqualifikation des Vertreters verlangen können, was bedeutet, dass der so disqualifizierte Vertreter für eine Dauer von drei Jahren bei keiner anderen Handelsgesellschaft oder Genossenschaft mehr Vertreter sein kann und gleichzeitig dem Gläubiger den Schaden erstatten muss, der diesem durch den nicht eingereichten Insolvenzantrag entstanden ist. Ebenso soll eingeführt werden, dass ein nicht rechtzeitig gestellter Insolvenzantrag auch <strong>strafrechtliche Folgen</strong> haben wird.</li>
<li>Die Novelle zum Handelsgesetzbuch wird auch die Vorstandsmitglieder ausführlicher regeln. Vorstandsmitglied wird nur eine solche natürliche Person sein können, die voll geschäftsfähig und unbescholten im Sinne einer Sondervorschrift über das Gewerbeunternehmen ist. Eine Person, die die vorgenannten Bedingungen nicht erfüllt, wird kein Vorstandsmitglied, auch wenn das zuständige Organ ihrer Bestellung in diese Funktion zustimmen würde.</li>
<li>Eine weitere Regel, die eingeführt werden soll, betrifft die Partner des öffentlichen Sektors. Neuerdings werden die Partner des öffentlichen Sektors die 30-tägige Zahlungsfrist für die Rechnungen von Subunternehmen bei öffentlichen Aufträgen einhalten müssen.</li>
<li>Die vorbereiteten Änderungen betreffen auch den Prozess des Auslöschens eines Unternehmens aus dem Handelsregister. Neben der Zustimmung des Steueramts muss gemäß der neuen Regelung auch die Zustimmung der Sozialversicherung vorgelegt werden. Wenn diese Institutionen gegenüber der Person, die eine Löschung aus dem Handelsregister beantragt, keine Forderungen registrieren, stellen sie diese schriftliche Zustimmung aus und erst dann kann das Unternehmen aus dem Handelsregister gelöscht werden.</li>
<li>Die Maßnahmen betreffen auch die Optionen, eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung zu gründen. Personen, die auf Listen der Steuerschuldner geführt werden, und neuerdings auch Personen, die im Schuldnerverzeichnis der Sozialversicherung erfasst sind, werden keine Gesellschaft mit beschränkter Haftung gründen können.</li>
<li>Einrichtung sonstiger Kapitalfonds. Auch wenn das Handelsgesetzbuch an einigen Stellen mit dem Begriff der sog. sonstigen Eigenmittel operiert, fehlte eine ausdrückliche Regelung sonstiger Kapitalfonds im Gesetz, was in der Anwendungspraxis mehrere rechtliche wie auch buchhalterische Unklarheiten ihrer Bildung und Aufteilung verursachte. Diese Frage wurde nach der Einführung der Bestimmungen über die Krise einer Kapitalhandelsgesellschaft noch akuter. Ziel der Regelung ist es insbesondere, das Problem aus der Anwendungspraxis zu beseitigen und die Position der Eigenmittel des Unternehmens zu klären. Diese Frage ist unweigerlich mit den Rechnungslegungsvorschriften verbunden. Die vorgeschlagene Novelle führt unter anderem ausdrücklich die Benachrichtigungspflicht ein, d. h. wenn ein abgezahlter Kapitalfonds zur Aufteilung unter den Aktionären verwendet werden soll, muss vor der Aufteilung ein Krisentest des Unternehmens durchgeführt und spätestens 60 Tage im Voraus eine Mitteilung über die Höhe seiner Umverteilung veröffentlicht werden. Im Hinblick darauf, dass die Auszahlung sonstiger Kapitalfonds gegenwärtig ein häufiges und vielleicht auch nicht definiertes Thema darstellt (aufgrund des Fehlens einer gesetzlichen Regelung), insbesondere auch im Licht einer Unternehmenskrise, können wir Ihnen im Falle jeglicher Fragen fachliche Beratung anbieten, die von unseren langjährigen Erfahrungen auf diesem Gebiet ausgeht.</li>
</ul>
<p style="text-align: justify;">Es wird vorgeschlagen, dass die genannten Änderungen in Anknüpfung an das Anhörungsverfahren und die Verabschiedung ihre Wirksamkeit am 1. Januar 2018 erlangen.</p>
<p>Príspevok <a href="https://www.moore-bdr.sk/de/pripravovane-zmeny-v-obchodnom-zakonniku-od-buduceho-roka/">Vorbereitete Änderungen im Handelsgesetzbuch ab dem kommenden Jahr</a> je zobrazený ako prvý na <a href="https://www.moore-bdr.sk/de">Moore BDR s. r. o.</a>.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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