Änderungen bei der Entrichtung von Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer juristischer Personen ab 1.1.2020

Beginnend ab dem 1.1.2020 kam es zu mehreren Änderungen bei der Entrichtung von Vorauszahlungen auf die Einkommenssteuer juristischer Personen, die in folgenden Punkten zusammengefasst sind: Die Untergrenze für die Entrichtung von vierteljährlichen Vorauszahlungen auf die Steuer wurde von 2.500 € auf einen Betrag von 000 € erhöht. Alle Umrechnungen werden seit 1.1.2020 auf zwei Zehnerstellen mathematisch…