Änderung der Nachweisung des Erwerbs von Ware aus einem anderen Mitgliedsstaat bei einer ausländischen Person

Am 1.1.2020 wurde in der Bestimmung von § 44 Mehrwertsteuergesetz Buchstabe c) ergänzt, durch den die Befreiung von der Steuer beim Erwerb von Ware im Inland aus einem anderen Mitgliedsstaat in Fällen, in denen der Erwerber der Ware Anspruch auf Rückzahlung der Steuer (sog. VAT refund) in vollem Umfang hat, präzisiert wird. Auf wen bezieht…