Abzug des Steuerverlusts im Jahr 2020 imZusammenhang mit den Maßnahmen der Corona-Krise

Durch die Novelle des Gesetzes Nr. 67/2020 Slg. über bestimmte außerordentliche Maßnahmen im finanziellen Bereich im Zusammenhang mit der Verbreitung der gefährlichen ansteckenden menschlichen Krankheit COVID‑19 (sog. Lex Corona) ist es zu einer Änderung der Möglichkeit der Abrechnung von bisher nicht geltend gemachten Verlusten zwecks der Linderung  der finanziellen Belastung der Betriebe gekommen. Auf Grundlage von…