Entrichtung von Vorauszahlungen während der Pandemie

Gemäß der Regierungsverordnung der Slowakischen Republik Nr. 104/2020 Slg., wirksam ab 30.4.2020, entrichtet ein Steuerzahler, der keine Erklärung gemäß §  24a Gesetz Nr. 67/2020  Slg. über bestimmte außerordentliche Maßnahmen im finanziellen Bereich im Zusammenhang mit der Verbreitung der gefährlichen ansteckenden menschlichen Krankheit COVID-19 (Lex Corona) innerhalb der Frist zur Einreichung der Steuererklärung vorgelegt hat, keine Vorauszahlungen gemäß…