Änderung des Baugesetzes ab 1. Mai 2021

Mit Wirkung ab 1. Mai 2021 werden die Bestimmungen des Baugesetzes über Werbekonstruktionen geändert. Werbekonstruktionen werden im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens nur für einen bestimmten Zeitraum von maximal drei Jahren bewilligt. Nach den bis zum 30. April 2021 geltenden Rechtsvorschriften könnten Werbekonstruktionen auf unbestimmte Zeit bewilligt werden. Die Dauer der Werbekonstruktion kann durch Einreichung eines Antrags…