Im Rahmen des Dokuments FATCA (Foreign Accounts Tax Compliance Act), welches einen in den USA verabschiedeten Rechtsvorschrift zur Einschränkung der Steuerhinterziehung amerikanischer Bürger und Residenten mittels ausländischer Finanzkonten darstellt, werden ab Januar Änderungen vorbereitet.
Das Dokument FATCA soll seit 2015 einen automatischen Informationsaustausch bezüglich Finanzkonten zum Zwecke der Steuerverwaltung zwischen der Finanzverwaltung der Slowakei und der Steuerverwaltung der USA sicherstellen. Das Dokument verpflichtet Finanzinstitutionen (Banken, Versicherungen oder Beteiligungsfonds), der Finanzverwaltung der Slowakei bis zum 30. Juni 2017 Informationen über die Finanzkonten amerikanischer Bürger und Residenten für das Jahr 2016 zu melden. Anschließend schickt die Finanzverwaltung der Slowakei die erhaltenen Informationen bis zum 30. September 2017 an die Steuerverwaltung der Vereinigten Staaten von Amerika.
Die Änderung betrifft in diesem Jahr die Abgabe der Informationen bei der Finanzverwaltung der Slowakei. Ab Januar gilt ausschließlich ein neues Formular und dies für die neue Abgabe im Jahr 2017 sowie auch für die Berichtigung fehlerhafter Meldungen aus dem Jahr 2016. Im aktuellen Formular kommen neue Elemente hinzu und das ursprüngliche wird ungültig.
Für die Nichterfüllung der FATCA-Pflichten gemäß dem Gesetz Nr. 359/2015 Slg. droht der Finanzinstitution eine Geldstrafe in Höhe von bis zu 10 000 Euro.