Aktivierungspflicht für E-Postfächer verschiebt sich auf den 1.7.2017

Am 7.12.2016 wurde eine Änderung des Gesetzes Nr. 305/2013 Slg. über das E-Government beschlossen, die einen Aufschub für die Aktivierungspflicht bei den elektronischen Postfächern von juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind, bis zum 1. Juli 2017 mit sich bringt. Darüber entschieden die Abgeordneten des Nationalrats der Slowakischen Republik in einem verkürzten Gesetzgebungsverfahren. Jene Handelsgesellschaften,…