Entsendung von Arbeitnehmern aus den EU-Staaten nach Tschechien

Die Entsendung der eigenen Arbeitnehmer stellt in den meisten Fällen eine erhebliche Vereinfachung gegenüber der Möglichkeit dar, auf dem ausländischen Markt als Arbeitgeber tätig zu sein. In Tschechien besteht keine gesetzliche Meldepflicht, auf Grund deren es nötig wäre, vor der Entsendung   des Arbeitnehmers ihn beim Zollamt oder einer anderen speziellen Behörde anzumelden. Trotzdem ist die…

Grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern

Die Frage der Probleme der grenzüberschreitenden Entsendung von Arbeitnehmern ist gegenwärtig ein sehr aktuelles Thema im Hinblick auf die komplizierten rechtlichen Regelungen des Landes des Empfängers, aus denen viele Pflichten nicht nur im Bereich des Arbeitsrechts, des Sozialversicherungsrechts und des Steuerrechts, sondern auch im Bereich anderer rechtlicher Vorschriften hervorgehen. Zu bedeutenden Änderungen der Regelung der…

Deutschland: Einsatz ausländischer Mitarbeiter – Steuerliche Aspekte der Mitarbeiterentsendung

Der Einsatz ausländischer Mitarbeiter („Inbounder“) in Deutschland nimmt stetig zu. Damit gehört dieser Themenkomplex zunehmend zum Alltag deutscher und ausländischer Unternehmen und stellt diese vor vielfältige Herausforderungen. Sowohl ein Einsatz im Rahmen einer Mitarbeiterentsendung, die Einstellung eines ausländischen Mitarbeiters oder die Tätigkeit in Deutschland bei einer Dienstreise – jeder dieser Fälle zieht steuerliche Konsequenzen nach…

Entsendung von Mitarbeitern nach Frankreich

Verschiedene Gesetze (Loi Macron im August 2015 und Loi Travail im August 2016) sowie darauffolgende Rechtsverordnungen haben in den letzten Monaten die im Rahmen der Entsendung von Arbeitnehmern nach Frankreich geltenden Regelungen weitgehend verschärft. Damit sollen u.a. Schwarzarbeit und Dumpinglöhne bekämpft werden. Der Begriff „Entsendung“ ist dabei sehr breit gefasst und deckt im Prinzip alle…

Entsendung und Überlassung von Arbeitskräften nach Österreich

Eine Entsendung nach Österreich liegt vor, wenn ein Arbeitgeber zur Erfüllung einer vertraglichen Verpflichtung seine Mitarbeiter vorübergehend an einem anderen Arbeitsort einsetzt. Davon zu unterscheiden ist die grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung. Diese liegt vor, wenn ein Arbeitgeber (Überlasser) seine Arbeitnehmer einem Dritten (Beschäftiger) zur Erbringung von Arbeitsleistungen zur Verfügung stellt. Folgende Vorschriften und Bestimmungen sind bei Entsendungen…