ELEKTRONISCHE KOMMUNIKATION JURISTISCHER PERSONEN MIT DEM FINANZAMT AB DEM 1. JANUAR 2018
Mit dem neuen Jahr kommt unter anderem auch eine Einschränkung für alle juristischen Personen, die im Handelsregister eingetragen sind und jegliche strukturierten Eingaben für die Finanzverwaltung tätigen. Mit Wirksamkeit ab dem 1. Januar 2018 ist nämlich jede juristische Person verpflichtet, mit dem Finanzamt ausschließlich elektronisch zu kommunizieren, ungeachtet dessen, ob sie Mehrwertsteuerzahler ist oder nicht.…